Aktivmitglied können bildende Künstlerinnen und Künstler, Architektinnen und Architekten oder (freie) Kuratoren und Kuratorinnen werden, welche kontinuierlich und professionell arbeiten und die Aufnahmekriterien erfüllen. Die kontinuierliche und professionelle Tätigkeit muss bei der Bewerbung mittels Dokumentation belegt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission.

Aktivmitglieder haben Anrecht auf Leistungen wie z.B.: Taggeldkasse, Unterstützungsfonds, Rechtsberatung, AIAP-Ausweis, die Publikationen «Schweizer Kunst» sowie verschiedene Merkblätter. Weiter besteht die Möglichkeit einer Pensionskasse beizutreten. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Aktuelle Informationen finden Sie unter Dienstleistungen.

Jahresbeitrag: siehe Mitgliederbeiträge 2024 (PDF)

 

Aufnahmekriterien für Künstler:innen

Aufnahmekriterien für Architekt:innen und Kurator:innen siehe Aufnahmereglement

1 Die Aktivmitgliedschaft steht allen bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein oder von Campione (Italien) sind oder Wohnsitz in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein oder in Campione (Italien) haben und die bereit sind, im Falle einer Aufnahme, die Statuten und Reglemente des schweizerischen Berufsverbandes für visuelle Kunst, Visarte, und des Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstlerinnen und Künstler zu akzeptieren sowie, sofern sie jünger als 65 Jahre alt sind, der «Taggeldkasse für schweizerische bildende Künstlerinnen und Künstler» beizutreten.

1.1 Die sich für eine Aktivmitgliedschaft bewerbende Person muss nach Beurteilung der Aufnahmekommission drei der vier nachfolgenden Qualifikationskriterien erfüllen, wobei das Kriterium Ausbildung (1.1.2) bei vorhandenem Masterabschluss in bildender Kunst doppelt gezählt wird.

1.1.1 Sie ist eine professionell kunstschaffende Einzelperson, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreitet oder mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit einsetzt.

1.1.2 Sie hat einen mehrjährigen künstlerischen Ausbildungslehrgang an einer anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder Kunstakademie mit Abschluss absolviert und kann dies nachweisen.

1.1.3 Sie hat Auszeichnungen, Preise, Stipendien, Werkbeiträge erhalten und/oder kann Ankäufe durch eine öffentliche Institution belegen.

1.1.4 Sie hat Ausstellungen in öffentlich anerkannten Kunstinstitutionen (Museen, Kunsthallen), unabhängigen etablierten Kunsträumen, renommierten Galerien, Projekte für Kunst und Bau und/oder im öffentlichen Raum realisiert. Sie kann diese in Form von Medienberichterstattung oder Publikationen nachweisen. Ausgeschlossen sind reine Verkaufsausstellungen in Nicht-Kunsträumen.

 

Bewerbung einreichen

Abgabetermine sind jeweils der 10. März und der 10. Oktober.
Die Entscheide der Aufnahmekommission werden ca. Anfang Mai und Anfang Dezember durch die Geschäftsstelle von Visarte Schweiz schriftlich mitgeteilt.
Sie bewerben sich als Künstler:in, freie Kurator:in oder Architekt:in bei Visarte. Lesen Sie im Aufnahmereglement die Kriterien der Aufnahme, bevor Sie Ihre Bewerbung erstellen.

 

Schritt für Schritt durch die Online-Bewerbung

1 Login im Online-Formular erstellen und Kontaktdaten erfassen:

Online-Bewerbung

 

2 Im Ansichtsmodus des Profils «Neue Bewerbung» (grünes Feld) anklicken

3 ACHTUNG: Es müssen alle Felder mit * wie auch die Felder «Ausbildung, Wichtigste Ausstellungen, Auszeichnungen etc. und Ankäufe» (soweit vorhanden) ausgefüllt werden.

Der CV im Dossier reicht nicht aus. Das Dossier kann aber umfangreichere Auflistungen und Erläuterungen enthalten.

Die Eingabe kann jederzeit unterbrochen werden. Die Wiederaufnahme der Eingabe erfolgt über den gleichen Pfad: Online-Bewerbung, Login mit Eingabe des Nachnamens und des Passworts.

4 Dossier (1 PDF, max. 20 Seiten) mit folgendem Inhalt hochladen:
– künstlerischer Lebenslauf, der Auskunft über Ausbildungen, Ausstellungen, Auszeichnungen und Ankäufe gibt (sofern vorhanden)
– Abbildung von Werken
– Falls vorhanden: Belege des Masters- und/oder Bachelorabschlusses.

Sobald die Bewerbung eingereicht ist, kann der/die Kandidat:in keine Änderungen mehr vornehmen. Eine automatisierte E-Mail geht als Bestätigung an den/die Bewerber:in.

5 Formular downloaden: Das Formular für den Unterstützungsfonds und die Taggeldkasse entsprechend der Vorgaben unterschreiben und mit Original-Unterschrift per Post an: Visarte Schweiz, Kasernenstrasse 23, 8004 Zürich

 

Wichtig

Bei Fragen zu Angaben oder bei up- oder download-Problemen kann man sich an office@visarte.ch wenden.

Wer sich nicht in der Lage sieht, die Online-Bewerbung zu erstellen, kann sich per E-Mail bei der Geschäftsstelle (office@visarte.ch) melden.

Bitte folgende Punkte beachten:

  • KEINE gebundenen Unterlagen und Papierdossiers senden.
  • Formulare NICHT per Einschreiben an die Geschäftsstelle senden.
  • Unvollständige Unterlagen können nicht juriert werden!
  • Ohne das korrekt unterzeichnete Formular (Unterstützungsfonds/Taggeldkasse) wird die/der Bewerber:in trotz positiven Entscheids der Aufnahmekommission NICHT aufgenommen.
  • Die Entscheide, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens gefällt werden, sind nicht anfechtbar und müssen nicht weiter begründet werden, da die Aufnahmekriterien den Bewerber:innen bekannt sind. Eine erneute Bewerbung ist nach zwei Jahren wieder möglich.

 

Weitere Informationen

Zur Taggeldkasse
Zum Unterstützungsfonds und den Erläuterungen

 

Aufnahmekommission

Präsidentin: Karin Fromherz
Livio Baumgartner (Zürich)
Franziska Ewald (Biel, Bern)
Adrien Jutard (Jura, Neuchâtel)
Olivier Krähenbühl (Aargau, Solothurn)
Marion Ritzmann (Basel)
Ester Vonplon (Graubünden, Liechtenstein, Ost)
Yvonne Weber (Ticino)
Stephan Wittmer (Zentralschweiz)
Helga Zumstein (Fribourg, Valais, Wallis)
Denis Roueche (Vaud, Genève)